1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Verkauf erfolgt nur an vorsteuerabzugsberechtigte Personen oder Firmen. Unsere Angebote und der Verkauf richten sich ausschließlich an Unternehmer und Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB. Diese Vorgabe wird vom Besteller anerkannt und gilt als bestätigt.
1.2 Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen des Auftrages oder der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Dies gilt insbesondere für den Fall dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen wir nicht ausdrücklich widersprechen oder seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage machen will. Sollten diese im Widerspruch zu unseren AGB stehen, werden diese auch nicht durch unser Schweigen oder vorbehaltlose Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.
1.3 Unsere AGB sind für alle Angebote, Aufträge und Verträge zwischen Käufer und Verkäufer bindend. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von uns.
1.4 Bei Verkäufen im Rahmen sogenannter e-bay-Versteigerungen gelten vorrangig die jeweiligen Versteigerungsbedingungen, ergänzend die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3 Die Angestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
3.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgeblich sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Der Verkäufer hält sich den Zwischenverkauf von Sonderpreisartikeln, Gebrauchtgeräten, Auslaufmodellen, Geräten mit Transportschäden und Ausstellungsstücken ausdrücklich vor. Die Zusagen der bestellten Artikel müssen schriftlich bestätigt werden.
3.2 Die Preise verstehen sich -falls nicht anders vereinbart- ab Lager Eichenzell-Löschenrod.
3.3 Die Preise sind in € (Euro) gestellt und gelten zuzüglich der am Auftragstag gültigen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, usw.) auch wenn sie bei den Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Lieferteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4.4 Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
4.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder -leistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
4.6 Die Einhaltung der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.
4.7 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des im entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5. Gefahrübergang
5.1 Die Gefahr geht bei Abholung der Ware im Lager Eichenzell-Löschenrod mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
5.2 Im Falle der Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
5.3 Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht bei Lieferung durch eigene Fahrzeuge des Verkäufers mit der Übergabe auf den Käufer über.
6. Abnahmeverzug
6.1 Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware länger als einen Monat in Verzug, so hat er pro Monat 2 % des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen, mindestens jedoch die Kosten, die durch die Einlagerung bei einer Spedition anfallen würden.
6.2 Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ab oder erklärt er ausdrücklich, dass er die Ware nicht abnehmen wolle, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.3 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 30 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe von 30 % entstanden ist. Das Recht des Verkäufers, einen höheren, nachgewiesenen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
7. Montage
7.1 Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung und Montage der Ware hinausgehen.
7.2 Der Verkäufer haftet bei der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals
8. Recht des Käufers wegen Mängel
8.1 Neuware wird frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
8.2 Gebrauchtware kann im Einzelfall mit Fabrikations- und Materialmängeln behaftet sein. Sofern dies der Fall ist und es sich um Mängel handelt, die dem Verkäufer bekannt oder zumindest erkennbar waren, weist der Verkäufer den Käufer auf den entsprechenden Mangel schriftlich hin. Die vom Käufer gegenzuzeichnende Erklärung wird Vertragsbestandteil. Der Käufer erkennt damit den derzeitigen Zustand des Kaufgegenstandes in Kenntnis der ihm schriftlich offen gelegten Mängel als vertragsgemäß an. Die dem Käufer bekannten Mängel wurden bei der Kaufpreisbildung entsprechend mindernd berücksichtigt.
8.3 Ansprüche und Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln von Gebrauchtware werden ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel, die dem Verkäufer bei Vertragsabschluss weder bekannt noch erkennbar waren.
8.4 Alle von dem Verkäufer im Zusammenhang mit den Vertragsverhandlungen gemachten Angaben zum Kaufgegenstand sowie die Angaben in dem Kaufvertrag sind als bloße Beschaffenheitsangaben zu verstehen, so dass der Verkäufer keine Garantien für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernimmt, soweit dies im Einzelfall nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8.5 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
8.6 Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweist, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird;
b) der Verkäufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und einen Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Käufer verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standartsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind.
8.7 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.8 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen
8.9 Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Gewährleistung
9.1 Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern oder den Vertrag rückgängig machen (Wandlung).
9.2 Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt oder sich der Verkäufer weigert, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Von einem Fehlschlagen ist auszugehen, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Mängelanzeige durchgeführt wird.
9.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Das gleiche gilt für Schäden, die durch vom Käufer selbst gestellte Stoffe, die vom Verkäufer verarbeitet worden sind, bedingt sind.
9.4 Gewährleistungsansprüchen wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen 6 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich rügt. Im Übrigen müssen Mängel unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
9.5 Kosten, die dem Verkäufer aus unbegründeten Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Der Verkäufer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung entstehen (z.B. Verzugsschaden) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.6 Die Garantie umfasst nicht Fahrleistungen und Monteurstunden für Nachbesserungen am Sitz des Käufers. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
9.7 Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Lieferung.
9.8 Sämtliche Gebraucht-Inventarien, Transportschäden, Ausstellungsstücke, Auslaufmodelle und Sonderposten werden – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, gebraucht wie besichtigt, verkauft. Bei Anschlusspflichtigen Geräten gewähren wir kulanterweise eine Funktionsgarantie von 7 Tagen. In dieser Zeit werden defekte Teile, bei Rücksendung dieser, kostenlos ersetzt. Ein Probelauf der Gerätschaften ist nach Terminabsprache bei den meisten Gerätschaften bei Abholung möglich.
9.9 Bei den einzelnen Artikelbeschreibungen gibt es folgende Gewährleistungsunterscheidungen:
Vollgarantie: Hier gewähren wir, bzw. der Hersteller im Falle eines Defektes die Kostenübernahme des Monteures und des benötigten Ersatzteiles. Voraussetzung hierzu ist die Anzeige des defektes innerhalb der Gewährleistungszeit. Hiernach wird durch uns bzw. den Hersteller ein Kundendienstmonteur zu Ihnen zwecks Behebung des Schadens gesandt. Sollte es sich hierbei um keinen Garantiefall (falsche Bedienung oder unsachgemäße Installation oder Behandlung) handeln, werden Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Ersatzteilgarantie: Hier gewähren wir, bzw. der Hersteller im Falle eines Defektes die Kostenübernahme des benötigten Ersatzteiles. Dieses ist uns zu melden und im Voraus zu bezahlen. Nach Übersendung des defekten Ersatzteiles erhalten Sie den gezahlten Betrag zurückgezahlt. Voraussetzung hierzu ist die Anzeige des defektes innerhalb der Gewährleistungszeit. Hiernach wird durch Sie ein Kundendienstmonteur zwecks Behebung des Schadens beauftragt und gezahlt Sollte es sich hierbei um keinen Garantiefall (falsche Bedienung oder unsachgemäße Installation oder Behandlung) handeln, wird Ihnen das defekte Ersatzteil mit der Stellungnahme des Herstellers übersandt.
gekauft wie gesehen: Hier ist das Gerät bei der Übergabe auf dessen Funktion zu prüfen, da spätere Reklamationen oder Rücknahmen ausgeschlossen werden.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt und künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
10.2 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtungen für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der eigentlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
10.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
10.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden oder entstandenen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
10.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
11. Zahlung und Rücktritt
11.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers bei Abholung der Ware ab Lager Eichenzell-Löschenrod sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers erfolgt eine Auslieferung der Ware nur gegen Vorkasse.
11.2 Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlung zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
11.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
11.4 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
11.5 Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
11.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden und unstreitig sind. Zur Zurückhaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
11.7 Dem Verkäufer wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall von höherer Gewalt vorliegt; ein Schadensersatzanspruch ist dann ausgeschlossen.
11.8 Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferner zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
12. Haftung
9.1 Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 12.1 und 12.2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.4 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
13.1 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
13.2 Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Fulda ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht gerührt.
13.4 Zusätze oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stellt sich die Unwirksamkeit einer der vorgenannten Klauseln heraus, so verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Klausel eine neue Klausel zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Klausel beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Abmahnungen
14.1 Im Falle von Verstößen gegen geltendes Recht, im Bezug auf unsere Seite, die wir mit bestem Gewissen erstellt haben, bitten wir Sie uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren, um einen Rechtsstreit und dadurch anfallende Kosten zu vermeiden.
14.2 Anwaltliche Abmahnungen und / oder Unterlassungserklärungen mit einhergehender Kostennote werden ohne vorhergehende Kontaktaufnahme im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und mit einer negativen Feststellungssklage beantwortet.
15. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)
15.1 Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.
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Stand: 24.05.2018
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